Startseite

Kieler Situation

Hintergründe

Über uns

Termine

Kontakt

Links

 

Kieler Situation


Am 29.4.04 haben 51% der Kieler Stadtwerke zum 2. Mal. den Eigentümer gewechselt. Neuer Eigentümer der Kieler Stadtwerke ist seit Frühjahr 2004 der Mannheimer Energieversorger MVV /Mannheimer Verkehrsverbund - Kommunale Versorgergruppe.

Seitdem RheinEnergie im Oktober 2007 16,1% und ein Jahr später weitere 0,2 % der MVV-Anteile übernommen hat, hält die Stadt Mannheim nur noch 50,1 % der Anteile an dem teilprivatisierten, börsennotierten Unternehmen, 15,1 % besitzt EnBW, weitere 18,5% sind Streubesitz.
Laut Beschlußvorlage vom 20.5.2007 kann die Stadt Mannheim nicht ausschließen, daß ihr Anteil an der MVV Energie AG zu einem späteren Zeitpunkt unter 50 % sinkt

Die Stadt Kiel hat damit die demokratische Kontrolle über die öffentliche Energie- und Wasserversorgung der Kieler Bürgerinnen und Bürger verloren.

Schon einmal hat die Stadt Kiel einen Anteil von 51% des Kommunalen Versorgungsbetriebes - der Kieler Stadtwerke - an einen privaten Investor verkauft, ohne die Kieler Bürgerinnen und Bürger zu fragen. Im Jahr 2001 hat der texanische Rentenfond TXU für 225 Mio. Euro den Zuschlag erhalten. Zwei Jahre später ging TXU-Europe in Konkurs, während der Mutterkonzern mit Sitz in Dallas noch immer gut im Geschäft ist.

Was ist seit der ersten Privatisierung der Stadtwerke Kiel passiert?

  • Vernachlässigung der Leitungsnetze und Anlagen
    Unmittelbar nach der Übernahme durch TXU wurden die Investitionen in Anlagen und Leitungsnetze etwa um die Hälfte gesenkt, der Lagerumsatz reduziert und die Wartung verringert. Ziel dabei war die Verdopplung des Gesamtgewinnes, da TXU mit dem Kauf der Stadtwerke eine Rendite von 10-15% erzielen wollte!

  • Vernichtung von Arbeitsplätzen
    Durch die Verringerung der Investitionen haben viele Betriebe im Raum Kiel starke Auftragseinbußen zu verzeichnen. So sind mittlerweile außerhalb der Stadtwerke durch die Privatisierung schon insgesamt 200 bis 300 Arbeitsplätze vernichtet worden.

  • Verlust der Mitbestimmung durch Stadt und Belegschaft der Stadtwerke
    Im Aufsichtsrat mussten sich die Vertreter der Stadt dem Votum der TXU-Vertreter anschließen, ansonsten drohten Sanktionen. Auch der Betriebsrat hatte keinen Einfluss mehr, da bei Stimmengleichheit im Aufsichtsrat die Stimme des Vorsitzenden (TXU) doppelt zählte.

  • Verkauf von Rücklagen
    Überhangsgelände für die Erweiterung von Betriebsanlagen und werkseigene Wohnungen wurden verkauft um Gewinne abzuschöpfen. Zudem wurden Verbandsmitgliedschaften und Fachzeitschriften gekündigt, wodurch die Aneignung von aktuellem Fachwissen vernachlässigt wird.


Zahlreiche Finanzinvestoren und Versorgungsdienstleister (Global Player aus den Niederlanden, Groß-Britannien, Australien, Japan) wurden als mögliche Käufer für die 51 TXU-Anteile gehandelt.



Bündnis Kielwasser
gehört zum Netzwerk
Wasser in Bürgerhand

Unter den Bewerbern gab es einige, die den TXU-Anteil gern auf 75 bis 100% erweitert hätten und auch die Stadt Kiel, allen voran Bürgermeisterin Volquartz, war einer Veräußerung weiterer Anteile nicht abgeneigt.

Ferner wurde eine Privatisierung von Stadtentwässerung (Abwasser), die von einer 180-köpfigen Abteilung des Tiefbauamtes verwaltet wird, angedacht.

Die Stadt hatte bei den Verhandlungen kaum Einfluss auf die Wahl des neuen Investors. Die endgültige Entscheidung traf der Insolvenzverwalter von TXU, der Brite Roy Bailey. MVV bekam die 51% der Anteile für etwa die Hälfte des ursprünglichen Kaufpreises.

Am 29. April wurde der Verkauf mit der Abstimmung in der Kieler Ratsversammlung besiegelt.


Bis heute wird die Kieler Bevölkerung - wie schon beim letzten Verkauf - über wichtige Details in Zusammenhang mit dem erneuten Verkauf der Stadtwerke im Unklaren gelassen, denn nicht einmal alle Stadtverordneten kennen die folgenschweren Einzelheiten sowohl des alten, als auch des neuen Konsortialvertrages, der wie ein Geheimdokument behandelt wird. Hierin wird ausgeführt, daß durch ein Konsortium ( 6 Vertreter der Anteilseigner, davon nur 2 der Stadt Kiel!) das Abstimmungsverhalten im Vorhinein verbindlich für alle Aufsichtsratsvertreter bei der nachfolgenden Gesamtabstimmung festgelegt wird.